Zusammenfassung des 3. Kapitels der OECD Studie zum Thema Partnerschaftlichkeit

Politikmaßnahmen  zur Förderung der Partnerschaftlichkeit: sowohl die Einleitung des Kapitels, als auch der Teil mit den wichtigsten Erkenntnissen, beinhaltet  leider auch wieder Dopplungen. Daher konzentriere ich mich auf die Ausführungen, die bisher noch nicht dargelegt wurden. Neuere familienpolitische Entwicklungen in Deutschland zielen auf eine partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familie und Beruf ab.

Die Neuausrichtung der deutschen Familienpolitik ist auf die Verbesserung der Work-Life-Balance von Familien ausgerichtet. Dabei soll:

  • das Wohlergehen der Kinder gesteigert werden.
  • Eltern mehr Möglichkeiten geboten werden, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen.
  • Eltern mehr Möglichkeiten geboten werden, ihre Vorstellungen in Bezug auf die gewünschte Kinderzahl zu verwirklichen.
  • die wirtschaftliche Lage von Familien,
  • sowie die finanzielle Unabhängigkeit der einzelnen Familienmitglieder im Ruhestand oder im Fall einer Scheidung/Trennung, verbessert werden
  • Eltern und Kindern mehr Zeit miteinander zu ermöglichen, u.a. durch die Förderung von mehr Partnerschaftlichkeit, d.h. einer ausgewogeneren Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit.

Eine Initiative in diese Richtung ist die Einführung des ElterngeldPlus, das es beiden Elternteilen erleichtert, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Hierbei wird ein Partnerschaftsbonus vorgesehen, wenn beide Eltern mindestens vier Monate lang parallel zwischen 25 - 30 Stunden pro Woche arbeiten. 

Die Ausgaben für familienbezogene Leistungen unterscheiden sich innerhalb der OECD Länder erheblich. „[…] 2013 beliefen sich die Ausgaben im OECD-Durchschnitt auf 2,5% des BIP dabei reichte die Bandbreite von knapp über 1,1% des BIP in den Vereinigten Staaten bis hin zu rd. 4% in Dänemark, Frankreich, Irland und dem Vereinigten Königreich.“[1] In Deutschland lagen die Ausgaben bei 3,2% des BIP. Durch die Neuausrichtung der deutschen Familienpolitik und der damit verbundenen stärkeren Fokussierung auf öffentliche Investitionen zugunsten von Familien mit Kindern haben sich die Gesamtausgaben pro Kind in den ersten Lebensjahren dem schwedischen Niveau angenähert.[2]

„Anstelle von finanzieller Unterstützung — die oft die finanziellen Arbeitsanreize schwächen und eine zahlen und/oder stundenmäßige Verringerung der Frauenerwerbstätigkeit bewirken kann haben sich Länder wie Dänemark und Schweden beispielsweise für die Entwicklung von Systemen entschieden, die universell verfügbare Kinderbetreuung und außerschulische Betreuung anbieten. […] Dadurch wurde die Vollzeiterwerbstätigkeit von Frauen gesteigert. In Dänemark, Island,Schweden und Frankreich betrugen im Jahr 2013 die öffentlichen Ausgaben für familienbezogene Dienstleistungen (wie z.B. Kinderbetreuung, Tagesbetreuungseinrichtungen und eine Reihe von familienbezogenen Sozialdienstleistungen) über 2% des BIP und waren damit doppelt so hoch wie im OECD-Durchschnitt.“[3]

Der Anteil der Ausgaben für familienbezogene Dienstleistungen  hat sich in Deutschland  erhöht. Die Bildungsausgaben  liegen in Deutschland jedoch mit  4,3% des BIP unterhalb des OECD Durchschnitts von 5,3%.[4] Ob dies die richtige Richtung ist, ist vor dem Hintergrund, dass Investitionen in der frühen Kindheitsphase anerkanntermaßen mit hohen sozialen Erträgen verbunden und dazu beitragen, kostspieligere Interventionen in späteren Lebensphasen zu verhindern.[5] „Eine OECD-Studie (2015a) hat gezeigt, dass eine hohe Einkommensungleichheit die Möglichkeiten der ärmsten 40% der Bevölkerung reduziert, in Kompetenzen und Bildung zu investieren — sowohl für sich selbst als auch für ihre Kinder Frühzeitige Investitionen in Kinder tragen dazu bei, die Ungleichheit einzudämmen, was positive kurz- und langfristige Effekte mit sich bringt.“[6]

Gibt es finanzielle Anreize für Erwerbstätigkeit beider Elternteile?

Ein Haushalt, in dem beide Partner in gleichem Umfang zum Haushaltseinkommen beitragen, verfügt im OECD-Durchschnitt über 5,4% mehr Nettoeinkommen als eine Alleinverdienerfamilie.“[7] Einkommensteuersysteme mit gemeinsamer Veranlagung – wie in Deutschland - hemmen eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbsarbeit, da das Einkommen der Partner addiert und mit demselben Grenzsteuersatz veranlagt wird. „Da der Steuersatz auf dem gemeinsamen Einkommen der Partner beruht, ist es irrelevant, wie viel beide jeweils dazu beitragen. Bei einem System mit gemeinsamer Veranlagung und progressivem Steuertarif werden Zweitverdienende effektiv mit höheren Grenzsteuersätzen besteuert als bei getrennter Veranlagung, weil die niedrigeren Einkommensbereiche (für die niedrigere Steuersätze gelten) bereits mit dem Einkommen des Hauptverdieners überschritten werden. Je höher das Einkommen des Hauptverdieners ist, desto höher ist auch der Steuersatz für das Einkommen des Zweitverdieners — umso geringer sind folglich die finanziellen Anreize für den Zweitverdiener, zum Familieneinkommen beizutragen. Wenn zudem der Kinderfreibetrag vom Zweitverdiener auf den Hauptverdiener übertragen werden kann (und selbst dann geltend gemacht werden kann, wenn der Zweitverdiener nicht zum Familieneinkommen beiträgt) bestehen für Zweitverdiener noch weniger finanzielle Anreize, ihren Erwerbsumfang auszuweiten.“[8]

Neben dem Steuersystem ist auch das deutsche Sozialversicherungssystem eher auf Alleinverdienerhaushalte, Haushalte mit einem Alleinverdiener und einem Minijobber ausgerichtet. Insbesondere wenn das Gehalt des Alleinverdieners über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In diesem Fall sind die Sozialversicherungsbeiträge nach oben gedeckelt. Liegt das Gehalt des Zweitverdieners unter der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge für diesen Haushalt mit steigendem Bruttoverdienst des Zweitverdieners. Dies führt dazu, dass sich Zweitverdiener – in der Regel Mütter – auf einen Minijob beschränken.[9] „Die finanziellen Erwerbsanreize für Zweitverdienende in Paarfamilien könnten auf verschiedene Weise verbessert werden, z.B. durch einen gesonderten Steuerfreibetrag für Zweitverdienende, oder durch die Festsetzung der Krankenversicherungsbeiträge auf Basis der Anzahl der versicherten Erwachsenen, mit einem entsprechenden finanziellen Ausgleich für einkommensschwache Familien.“[10]

Im nächsten Artikel lesen Sie: „Verteilung von Erwerbsarbeit und Erwerbseinkommen in Paaren mit Kindern“

[1]OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 86
[2] Vgl. OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 80
[3]OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 87f.
[4] Vgl. OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 88
[5] Vgl. OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 88
[6] OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 89
[7] OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 90
[8] OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 92f.
[9] Vgl.OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 93
[10]OECD „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“, 2016, S. 81
 

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